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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma InterDat Wildeshausen
1. Geltungsbereich:
1.1 Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen
ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie
nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Lieferanten oder Kunden werden in keinem Fall Vertragsgegenstand.
2. Angebote, Vertragsschluß, Änderungen der Lieferartikel:
2.1 Der Kunde ist an sein Angebot 14 Tage ab Zugang der Bestellung bei
uns gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme des
Angebotes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigen oder die
Lieferung ausführen. Ausreichend ist die Absendung der Bestätigung oder
der Ware innerhalb dieser Frist.
2.2 Technische und/oder gestalterische Abweichungen von
Beschreibungen und Angaben behalten wir uns vor. Dasselbe gilt für den
Fall von Abweichungen in Material, Maß, Gewicht, Farbe, Struktur,
Konstruktion und/oder Modelltype, die durch den Hersteller bzw. unseren
Vorlieferanten erfolgen. Wird keine erhebliche Änderung vorgenommen und
ist die Änderung bzw. Abweichung für den Kunden zumutbar, kann unser
Kunde keine Rechte aus der Abweichung bzw. Änderung herleiten.
2.3 Telefonische Angaben (Preisauskünfte) von uns sind unverbindlich.
3. Widerrufsrecht für den Versandhandel:
Ist der Kunde Verbraucher, d. h. nutzt er die bestellte Ware weder
gewerblich noch beruflich, hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne
jede Begründung innerhalb 14 Tage ab Erhalt der Ware zu widerrufen. Wir
erstatten dem Kunden die von ihm geleistete Zahlung binnen 30 Tagen
nach Erhalt der Widerrufserklärung, vorausgesetzt, daß die gelieferte
Ware unbeschädigt in verkaufsfähigem Zustand zurückgegeben wird. Die
Kosten für die Rücksendung der Ware werden von uns nicht erstattet.
Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen für Sonderbestellungen,
individuell gefertigte EDV Anlagen und Computersysteme, Audio-, Daten-
oder Videoaufzeichnungen oder Software, wenn die Versiegelung der
Verpackung vom Kunden geöffnet wurde.
4. Liefer- und Leistungszeit:
4.1 Liefertermine und -fristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, sind schriftlich festzulegen. Ist die
Verbindlichkeit nicht ausdrücklich vereinbart, so sind schriftlich
festgelegte Liefertermine und -fristen im Zweifel unverbindlich. Werden
nachträglich wirksam Vertragsänderungen vereinbart, so entfallen damit
zugleich alle früher vereinbarten Liefertermine und -fristen.
4.2 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, der Kunde hat erkennbar an der Teillieferung kein Interesse.
4.3 Wird ein unverbindlicher Liefertermin bzw. eine unverbindliche
Lieferfrist überschritten, so kann der Kunde nach Fristüberschreitung
uns schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Diese
Frist beträgt mind. zwei Wochen ab Zugang der Aufforderung. Mit Ablauf
der so gesetzten Frist kommen wir in Verzug. Besteht der Kunde auf
Lieferung, so kann er Ersatz des Verzugsschadens neben der Lieferung
nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last
fällt. Wird ein verbindlicher Liefertermin/eine verbindliche
Lieferfrist überschritten, so kommen wir bereits mit Überschreitung des
Termins/der Frist in Verzug. In diesem Fall gilt Ziff. 4.3. Satz 4
entsprechend.
4.4 Für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, wie
Naturkatastrophen, Streiks o. ä., haben wir nicht einzustehen. In einem
solchen Fall sind wir berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den
Kunden den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung um die Dauer der
Behinderung sowie einer anschließenden angemessenen Nachfrist
hinauszuschieben oder nach unserer Wahl, wegen des noch nicht erfüllten
Teils der Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten.
5. Preise:
5.1 In den von uns angegebenen Preisen sind Versandspesen nicht enthalten. Diese sind vom Kunden zusätzlich zu zahlen.
5.2 Bei Warenlieferung an den privaten Verbraucher im Warenwert unter
EUR 50,00 bzw. an den gewerblichen Kunden oder öffentliche
Institutionen im Warenwert unter EUR 100,00 sind wir berechtigt, eine
Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 7,50 gegenüber dem privaten
Verbraucher bzw. in Höhe von EUR 9,00 gegenüber dem gewerblichen
Kunden oder öffentlichen Institutionen zu berechnen.
6. Versand, Gefahrtragung, Versicherung:
6.1 Bestellte Artikel werde gegen Barnachnahme/Vorkasse durch einen von uns
auszuwählenden Zustelldienst übersandt. Eine abweichende Auslieferung
bedarf einer individuellen Absprache.
6.2 Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des
zufälligen Unterganges bzw. der Beschädigung oder Verschlechterung der
bestellten Ware geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem wir
die Warensendung an das Transportunternehmen übergeben haben.
6.3 Eine Versicherung gegen den Verlust oder die Beschädigung der Ware
auf dem Transportweg wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und
auf dessen Kosten abgeschlossen.
7. Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht:
7.1 Soweit wir bei uns bestellte Artikel nicht per Barnachnahme
ausliefern können, sind unsere Rechnungen ohne jeden Abzug sofort mit
Auslieferung der Ware fällig.
7.2 Wir behalten uns vor, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
7.3 Jede Zahlung unseres Kunden dürfen wir zunächst auf die älteste
Schuld des Kunden, soweit bezüglich einer älteren Schuld bereits Kosten
und/oder Zinsen entstanden sind, zunächst auf die Kosten und dann auf
die Zinsen verrechnen. Dies gilt nicht bei anderslautender
Zahlungsbestimmung des Kunden.
7.4 Der Kunde kommt in Verzug, wenn er bei einer Warenlieferung per
Nachnahme die Annahme verweigert oder im Fall der Vorkasse oder
Lieferung gegen Rechnung die von ihm geschuldete Zahlung trotz Mahnung
ganz oder teilweise nicht leistet. Ab Verzugseintritt sind wir
berechtigt, Zinsen in Höhe von 7 % über dem jeweils geltenden
Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, sofern wir nicht
einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.
7.5 Im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden sind wird berechtigt, von
diesem die an den Kunden gelieferte Ware nach Ablauf einer gem. § 323
BGB gesetzten angemessenen Frist heraus zu verlangen. Der Kunde erteilt
im Vorwege seine Einwilligung für einen ggf. erforderlichen
Wiederausbau von uns gelieferter Ware. Die durch die Warenrücknahme
entstehenden Kosten einschließlich der Kosten der Rücksendung hat der
Kunde zu tragen.
7.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere
Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden
sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt. Der Kunde ist nicht
berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Zurückbehaltungsrechte, auch aus
Mangelrügen, entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus
demselben Vertragsverhältnis.
8. Eigentumsvorbehalt:
8.1 Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Für
Lieferungen an Nichtkaufleute gilt: Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit
vollständiger Bezahlung der Vorbehaltsware. Für Lieferungen an
Kaufleute gilt: Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit der
Begleichung sämtlicher, aus der Geschäftsbeziehung bestehender
Forderungen. Der kaufmännische Kunde kann die Freigabe von
Vorbehaltsware verlangen, soweit der Wert der Ware die Summe der noch
offenen Forderungen um 20 % übersteigt.
8.2 Der nichtkaufmännische Kunde ist nicht berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen.
Solange der kaufmännische Kunde nicht in Verzug ist, ist er berechtigt,
die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten
und/oder weiterzuveräußern. Dem Kunden aus dem Weiterverkauf oder einem
sonstigen Grund bezüglich der Vorbehaltsware zustehende Ansprüche gegen
Dritte tritt der Kunde sicherungshalber an uns ab; wir nehmen die
Abtretung an. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die abgetretenen
Forderungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuziehen. Der
Kunde kann die Rückabtretung der Forderungen gegen Dritte verlangen,
soweit diese Forderungen die Summe unserer noch offenen Forderungen um
20% übersteigt.
8.3 Erlischt unser Vorbehaltseigentum durch Verarbeitung durch uns
gelieferter Ware (z. B. durch Verbindung mit anderen Sachen), so
überträgt der Kunde bereits hiermit auf uns das Miteigentum an der
durch Verbindung entstandenen Sache. Die Übergabe wird dadurch ersetzt,
daß der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für uns
unentgeltlich mitverwahrt.
8.4 Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z. B.
im Fall einer Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen
und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten einer ggf. erforderlich
werdenden Intervention durch uns, hat der Kunde zu erstatten.
9. Gewährleistung, Mangelrüge, Haftung:
9.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Gefahrübergang.
9.2 Der Kunde hat die ihm von uns gelieferte Ware unverzüglich bei
Empfang auf vertragsgemäße Beschaffenheit und ordnungsgemäße Funktion
zu untersuchen und uns unverzüglich, spätestens24 Stunden nach Erhalt
der Warenlieferung etwaige offensichtliche Mängel, Fehler oder Schäden
schriftlich mitzuteilen. Für verspätet angezeigte Mängel, Fehler oder
Schäden leisten wir keine Gewähr, es sei denn, diese waren bei
ordnungsgemäßer Überprüfung durch den Kunden nicht festzustellen.
9.3 Unsere Gewährleistungspflicht erstreckt sich nicht auf Mängel, die
durch unsachgemäße oder gewaltsame Bedienung, Nichtbefolgung der
Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Überbeanspruchung oder sonstige
Eingriffe in die gelieferte Ware durch den Kunden oder nicht zu unserem
Verantwortungsbereich gehörige dritte Personen oder dadurch entstanden,
daß an von uns gelieferten Artikeln Änderungen vorgenommen, Teile
ausgewechselt oder für diese Waren Verbrauchsmaterial verwendet wurden,
die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.
9.4 Wir leisten unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche nach
Wahl des Kunden Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist
fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Frist beträgt mindestens zwei Wochen. Bei der Bemessung der Frist ist zu berücksichtigen, daß
wir den Liefergegenstand unsererseits dem Hersteller/Lieferanten
übersenden müssen.
9.5 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Dies
gilt nicht, wenn die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird,
eine garantierte Beschaffenheit fehlt, Ansprüche wegen eines Schadens
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden oder
wenn wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
9.6 Die Abtretung von gegen uns gerichteten Gewährleistungs- oder
Schadensersatzsansprüchen gleich aus welchem Rechtsgrunde ist
ausgeschlossen.
9.7 Ergibt die Überprüfung eines vom Kunden reklamierten Artikels, daß
der vom Kunden geltend gemachte Fehler oder Schaden nicht vorliegt,
sondern daß der Artikel mangelfrei ist, sind wir berechtigt, dem Kunden
die Prüfkosten gem. Einzelnachweis in Rechnung zu stellen.
9.8 Wird aus Kulanz eine Gutschrift gewährt, so ist deren Gültigkeit
auf sechs Monate ab Ausstellung begrenzt. Eine Barauszahlung der
Gutschrift ist ausgeschlossen. Bei Erteilung einer Kulanzgutschrift
wird ein Abzug vom Warenwert zum Ausgleich des Bearbeitungsaufwandes
vorgenommen.
10. Gerichtsstand:
Als Gerichtsstand ist Wildeshausen vereinbart, wenn der Kunde
Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
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